Unsere Qualitätsstandards
Das Hilfswerk verpflichtet sich gemeinsam mit anderen großen Sozialorganisationen zu gemeinsamen Qualitätsstandards in der 24-Stunden-Betreuung.
Wir verpflichten uns zu einer sicheren, kompetent und fairen Personenbetreuung. In Zusammenarbeit mit Caritas und Volkshilfe hat das Hilfswerk hochwertige Qualitätsstandards festgelegt. Das Wohl der zu betreuenden Person, sowie der Angehörigen steht dabei ebenso im Zentrum, wie die Fairness gegenüber Personenbetreuer/innen.
Durch die jahrelange Erfahrung im Pflegebereich ist es dem Hilfswerk als gemeinnützige Sozialorganisation möglich auch im Bereich der 24-Stunden-Betreuung verlässliche Qualität zu bieten.
Qualitätskriterien
transparente und faire Vertragsbedingungen für Kundinnen und Kunden, sowie für Personenbetreuer/innen
stabile und sichere Betreuungsverhältnisse in welche auch Familienangehörige und andere Bezugspersonen soweit wie möglich einbezogen werden
laufende Beratung, Begleitung und Information von Kundinnen und Kunden sowie Personenbetreuer/innen. Unsere Tätigkeit endet nicht mit der Vermittlung, sondern führt zu laufender Koordination und Betreuung.
Einhaltung adäquater Rahmenbedingungen für Personenbetreuer/innen (Räumlichkeiten, Rückzugsmöglichkeiten, ausreichende Verpflegung und angemessenes Entgelt)
Personenbetreuer/innen werden auf fachliche Eignung und ausreichende Sprachkenntnisse bereits im Vorfeld geprüft
Die Kriterien im Detail
1. Information & Beratung
Aktuelles Informationsmaterial für Kunden und Kundinnen und Personenbetreuer/innen (auch in Muttersprache)
Information über gesetzliche Rahmenbedingungen und Unterstützung bei deren Einhaltung (z.B. Anleitung und Unterweisung von Pflegetätigkeiten,…)
Definierte Erreichbarkeit mittels Telefon und Mail
Persönliche Beratung vor Ort
Aktueller Websiteauftritt mit transparenten Informationen für Kunden und Kundinnen und Personenbetreuer/innen
2. Die Aufnahme von Kunden
Erstgespräch vor Ort bei betreuter Person durch Fachpersonal zur Situations- und Umfeld Einschätzung sowie der Festlegung des Betreuungsbedarfs
Abklärung ob die Personenbetreuung die geeignete Betreuungsform ist – gegebenenfalls Verweis auf geeignetere Betreuungsformen (z.B. mobile Pflege und Betreuung)
Erstellung eines Anforderungsprofils für die Auswahl einer/eines geeigneten Personenbetreuerin/Personenbetreuers
Information und Beratung für z.B. Gestaltung des häuslichen Umfelds, Beschaffung von erforderlichen Hilfsmittel ,Wohnraumanpassungen oder Sturzprävention.
3. Aufnahme und Auswahl der Personenbetreuerinnen
Prüfung formeller Voraussetzungen ( EU-Bürger, Arbeitsberechtigung, Strafregisterauszug…)
Standardisiertes Auswahlverfahren
Überprüfung der Sprachkenntnisse
Erhebung der Mindestausbildung (200 Std. Kurs im Heimatland – Heimhilfeähnliche Ausbildung) und Praxiserfahrung
Persönliche Eignungseinschätzung und Erfassung weiterer Zusatzqualifikationen (Demenz…)
Information der Personenbetreuer/innen über die Rahmenbedingungen der Personenbetreuung in Österreich
4. Verträge
Es gibt für alle Vertragsverhältnisse schriftliche, standardisierte Verträge mit klaren Vertragsinhalten
Vertragsarten:
a.) Schriftlicher Vertrag zwischen Kunden und Kundinnen und Vermittlungsorganisation (Vermittlungsvertrag)
b.) Schriftlicher Vertrag zwischen Kunden und Kundinnen und Personenbetreuer/innen (Werkvertrag)
c.) Vertrag zwischen Organisation und Personenbetreuer/innen (Organisationsvertrag)
Vertragsgestaltung:
Alle Verträge sind schriftlich und vorher einsehbar
Klare Vertragsinhalte über Leistungsumfang und Zahlungsmodalitäten, Vertragsbeendigung/Kündigung, Handlungsleitlinien, Honorar, Verschwiegenheitspflicht, Geschenkannahme…….
Verträge sind in der Regel für die Personenbetreuer/innen in der Muttersprache verfügbar
Personenbetreuer/innen erhalten das Bruttohonorar direkt vom Kunden
Faire Vertragsvermittlung mit transparenten Vereinbarungen und einer transparenten Geschäftsgebarung – keine versteckten Kosten
5. Beginn Betreuung
Sicherstellung der Gewerbeanmeldung der Personenbetreuer/innen bzw. Meldung bei der Sozialversicherung
Individuelle Informationen an die Personenbetreuer/innen über die tatsächlichen Erfordernisse beim Kunden
Die persönliche „Einführung“ der Betreuungskräfte im Zuge des Betreuungsbeginnes unter Einbeziehung von Angehörigen und Bezugspersonen durch eine Fachkraft
Unterstützung bei der Vertragsgestaltung / Werkvertrag, Förderantrag und administrativen Erledigungen vor Ort
6. Qualitätssicherung und Fallbegleitung
Während des Betreuungsverhältnisses erfolgt eine Fallbegleitung, die regelmäßige Betreuungsvisiten vor Ort durch qualifiziertes Fachpersonal gewährleistet
Dokumentation der Betreuungsvisiten (auf Verlangen vom Kunden einsehbar)
Die Organisation unterstützt die Kunden und Kundinnen und Personenbetreuer/innen bei Fragen und Problemen im Betreuungsverhältnis sowie bei Konflikten
Bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung hinsichtlich weiterer erforderlicher Dienstleistungsangebote wie z.B. medizinische Hauskrankenpflege oder therapeutische Angebote
Unterstützung des Betreuungssettings durch qualifiziertes Fachpersonal bei der Anleitung pflegerischer Tätigkeiten ( gemäß § 3b (2) Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ) und Unterstützung bei der Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten (gemäß § 50 Ärztegesetz und § 15 Abs. 7 Gesundheits- und Krankenpflegesetz )
Beratung bei Fragen zur Betreuungsdokumentation
Unterstützung der Personenbetreuer/innen bei administrativen Angelegenheiten (SVA, Gewerbeangelegenheiten…)
Muttersprachliche Anlaufstelle für Personenbetreuer/innen
Sicherstellung von Ersatzvermittlungen bei Ausfall von Betreuungskräften inkl. der damit verbundenen Organisations- und Einführungsleistungen
Unterstützung bei der Weiterentwicklung fachlicher Kompetenzen von Personenbetreuer/innen sowie zur Verfügungsstellung von fachlichem Informationsmaterial in Muttersprache
7. Sicherheit/Haftpflicht
Information und Beratung zur Vermeidung von Gefahrenquellen und Risiken
Risikoeinschätzung im Rahmen der Begleitung und gegebenenfalls Unterstützung bei erforderlichen Maßnahmen im Sinne von Vorbeugung durch Fachpersonal
Organisation einer Haftpflichtversicherung für Personenbetreuer/innen