PersonenbetreuerInnen

Die offizielle Berufsbezeichnung für Personen, die sich hauptsächlich der Pflege und Betreuung älterer Menschen widmen, lautet „PersonenbetreuerInnen“.

Diese Fachkräfte sind zuständig für die Übernahme alltäglicher Aufgaben, bieten Unterstützung in der Lebensführung und erfüllen zudem oft die Rolle von Gesellschaftern. Um als PersonenbetreuerIn tätig zu sein, ist entweder der Nachweis einer theoretischen Ausbildung erforderlich, die im Wesentlichen der Ausbildung zum Heimhelfer bzw. zur Heimhelferin entspricht, oder man muss mindestens sechs Monate lang die Betreuung einer pflegebedürftigen Person fachgerecht durchgeführt haben.