Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, das es einer bestimmten Person (dem Bevollmächtigten) ermöglicht, im Namen und im Interesse des Vollmachtgebers zu handeln, falls dieser selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Die zentrale Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Vollmacht ist, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Erstellung geistig klar und in der Lage ist, eine bewusste Entscheidung zu treffen.

Die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht liegt darin, dass sie nicht automatisch an Kinder oder Lebenspartner übergeht. Daher wird generell jedem Erwachsenen empfohlen, eine Vorsorgevollmacht zu verfassen, insbesondere wenn der Wunsch besteht, dass nicht ein vom Gericht bestellter Betreuer in ihrem Namen handelt.

Obwohl eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht nicht zwingend erforderlich ist, kann sie die Glaubwürdigkeit und Rechtssicherheit des Dokuments verstärken. Die notarielle Beurkundung bietet somit eine zusätzliche Sicherheit darüber, dass die Vorsorgevollmacht ernst gemeint und unter voller geistiger Klarheit erteilt wurde.