Pflegestufe

In Österreich besteht für Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbehinderung voraussichtlich für mindestens sechs Monate einer ständigen Betreuung und Hilfe bedürfen, ein Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe dieser finanziellen Unterstützung ist abhängig von der zugeordneten Pflegestufe, von denen es aktuell sieben gibt. Die Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe basiert auf der Anzahl der monatlich benötigten Pflegestunden:

  • Pflegestufe 1: Mehr als 65 Stunden
  • Pflegestufe 2: Mehr als 95 Stunden
  • Pflegestufe 3: Mehr als 120 Stunden
  • Pflegestufe 4: Mehr als 160 Stunden
  • Pflegestufe 5: Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand notwendig ist
    Pflegestufe 6: 180 Stunden, bei zeitlich unkoordinierbaren Betreuungsmaßnahmen, die regelmäßig sowohl tagsüber als auch nachts notwendig sind, oder wenn die dauerhafte Anwesenheit einer Pflegeperson tagsüber und nachts erforderlich ist, aufgrund der Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung
  • Pflegestufe 7: Mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein Zustand vorliegt, der als gleichwertig betrachtet wird.
    Die Festlegung auf eine Pflegestufe erfolgt durch den Nachweis der erforderlichen Pflegestunden und berücksichtigt den individuellen Betreuungsbedarf der betroffenen Person.