Pflegekarenz

Die Pflegekarenz ermöglicht es Arbeitnehmern, sich für die Pflege und/oder Betreuung naher Angehöriger zeitweise von ihrer Arbeit freistellen zu lassen, wobei während dieser Zeit kein Arbeitsentgelt ausgezahlt wird. Eine solche Freistellung erfordert eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, Pflegekarenz für einen Zeitraum von mindestens einem Monat bis maximal drei Monaten zu beantragen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Pflegekarenz ist, dass der pflegebedürftige Angehörige mindestens in die Pflegegeldstufe 3 eingestuft ist (für minderjährige Pflegebedürftige reicht bereits die Pflegestufe 1) oder dass er nachweislich an Demenz erkrankt ist und mindestens Pflegegeld der Stufe 1 bezieht.