Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ermöglicht es Personen, ihre Wünsche hinsichtlich medizinischer Behandlungen und Eingriffe für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit schriftlich festzuhalten. Dieses Dokument präzisiert, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder bewusst unterlassen werden sollen. Eine Patientenverfügung kann von jeder volljährigen und einwilligungsfähigen Person erstellt werden und lässt sich jederzeit widerrufen. Obwohl die Erstellung nicht zwingend einen Notar erfordert, ist es entscheidend, dass die nahestehenden Personen über die Existenz und den Aufbewahrungsort der Verfügung informiert sind.

Wesentliche Inhalte einer Patientenverfügung umfassen:

  • Vorname und Nachname der verfügenden Person
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Datum der Erstellung
  • Unterschrift
  • Konkrete Beschreibung der Situationen, in denen die Verfügung Anwendung finden soll
  • Detaillierte Angaben zu den medizinischen Maßnahmen, die entweder durchgeführt oder abgelehnt werden

Sobald die in der Patientenverfügung beschriebene Situation eintritt, ist dieses Dokument für das behandelnde medizinische Personal sowie für Betreuer und Angehörige rechtsverbindlich und muss dementsprechend berücksichtigt werden.

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