Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bietet eine professionelle Betreuungslösung für Pflegebedürftige, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht gewährleistet werden kann.

Diese Form der Pflege ermöglicht die Unterbringung in einer stationären Einrichtung, die von der Pflegekasse anerkannt ist, für eine begrenzte Zeit. Solch eine vorübergehende Lösung kommt insbesondere bei plötzlich eintretenden Pflegefällen, notwendigen Umbaumaßnahmen zu Hause oder bei Erkrankung der Pflegeperson in Betracht.

Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Personen mit mindestens Pflegegrad 2. Zur Finanzierung der Kurzzeitpflege trägt die Pflegekasse jährlich mit einem festgelegten Budget bei, das derzeit 1774 Euro beträgt, um so die Kosten teilweise zu decken.

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