Hausbetreuungsgesetz

Das Hausbetreuungsgesetz in Österreich, offiziell BGBl. I Nr. 33/2007, trat am 1. Juli 2007 in Kraft und stellt ein Bundesgesetz dar, das die Regelungen für die Betreuung von Personen in privaten Haushalten festlegt. Es richtet sich speziell an pflegebedürftige Personen, die sich ab der Pflegestufe drei befinden, sowie an Personen in den Pflegestufen eins und zwei, die aufgrund einer Demenzerkrankung eine 24-Stunden-Betreuung benötigen.

Ziel des Gesetzes ist es, eine öffentliche Förderung für die Betreuung zu Hause ab der Pflegestufe drei zu gewährleisten und somit pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen Unterstützung zu bieten. Die Finanzierung der daraus resultierenden Kosten erfolgt durch eine Aufteilung zwischen den Bundesländern und dem Bund, um eine adäquate und bedarfsgerechte Betreuung in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen.

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